Ab 01.01.2017 besteht Rauchmelderpflicht!
Da wir geprüfte Fachkraft für Rauchmelder sind, werden durch uns zertifizierte Rauch- und Brandmelder eingesetzt.
Gemäß dem § 49 Abs. 7 der NRW- Landesbauordnung müssen alle Kinderzimmer und Schlafräume, als auch Flure welche als Rettungswege von sämtlichen Aufenthaltsräumen dienen.
Mit jeweils zumindest einem Rauchmelder oder Funkrauchmelder ausgestattet werden es ist ferner darauf zu achten, dass diese Rauchwarnmelder so installiert werden, dass eine frühzeitige Detektion von Brandrauch und die darauffolgenden Alarmierung jedenfalls sichergestellt ist.
Es ist auch möglich die Rauchwarnmelder im Busverfahren zu installieren oder auch mit der Einbruchmeldeanlage zu koppeln.